Weigert sich, an lustigen Aktivitäten außerhalb der Arbeit teilzunehmen: entlassen
Wenn man eine neue Stelle antritt, versucht man oft sofort, seine Kollegen kennen zu lernen, aber vor allem bemüht man sich, gute Beziehungen aufzubauen. Bei manchen Gelegenheiten werden Ausflüge, Abendessen oder Gruppenspiele organisiert, damit man sich besser kennenlernt und sofort versteht, mit wem man es zu tun hat. Es kann aber auch vorkommen, dass sich jemand nicht einfügen will, weil er vielleicht nicht gerne unter Leute geht.
Ein französisches Unternehmen beschloss, einen seiner Mitarbeiter zu entlassen, weil er sich nicht an Freizeitaktivitäten beteiligte. Das Kassationsgericht gab dem ehemaligen Arbeitnehmer jedoch Recht. Schauen wir mal, was passiert ist.
via Washington Post
Ein Mann, der anonym blieb und sich mit dem Pseudonym Herr T. identifizierte, wurde von der in Paris ansässigen Beratungsfirma Cubik Partners entlassen, weil er sich wiederholt weigerte, an "teambildenden" Freizeitaktivitäten teilzunehmen oder einfach nach der Arbeit etwas trinken zu gehen.
Den Gerichtsunterlagen zufolge hatte der Mann mehrere Jahre für das Unternehmen gearbeitet. Offensichtlich hatte er sich jedoch nie mit seinen Kollegen integriert, vor allem aber hatte er sich immer geweigert, sich an die "Spaß"-Werte des Unternehmens zu halten. So sehr, dass er wegen "beruflicher Unfähigkeit" entlassen wurde, vor allem aber, weil er als demotivierendes Mitglied der Gruppe angesehen wurde.
Das Kassationsgericht scheint jedoch zu Gunsten von Herrn T. eingegriffen zu haben, indem es betonte, dass die Spaßkomponente des Unternehmens aus obligatorischen gesellschaftlichen Veranstaltungen bestand, die zu übermäßigem Alkoholkonsum und sittenwidrigem Verhalten führten. Daher hat der Mann mit seiner Weigerung nichts weiter getan, als sein Recht auf freie Meinungsäußerung auszuüben. Die Verweigerung ist eine der Grundfreiheiten und kann nicht der Grund für seine Entlassung sein.
Herr T. verlangte eine Entschädigung in Höhe von 461.406 EUR (480.500 $), aber das Kassationsgericht hat Cubik Partners vorerst nur zur Zahlung von 3.000 EUR (3.100 $) an seinen ehemaligen Mitarbeiter verurteilt. Anschließend wird geprüft, ob das Unternehmen auch den Rest des geforderten Geldbetrags zahlen muss.
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